ADFC AG Codierung

Geschichte der Fahrradcodierung

Die Geschichte der Fahrradcodierung ist über 30 Jahre alt.

Die Polizei hat schon vor Jahrzehnten Angebote zur Registrierung von Fahrrädern gemacht – viele kennen sicher noch die grünen Aufkleber „Finger weg! Dieses Rad ist registriert“. Auch Versicherungen boten in den 1980er-Jahren an, das Fahrrad zu registrieren.

Doch die gespeicherten Infos waren weder vernetzt, noch einheitlich, sondern meist nur lokal zugänglich.

1993 fing die Polizei in Bergisch Gladbach an, Fahrräder über eine Eigentümerkennzeichnung für Diebe und Hehler unattraktiv zu machen.

Die Polizei in Gießen entwickelte das System weiter. Seinen Feinschliff erhielt es durch die Polizei in Friedberg (Hessen). Sie hob das System durch eine einheitliche Definition auf eine für ganz Deutschland geeignete Ebene.

FEIN-Codierung

Das System wurde unter der Bezeichnung als FEIN-Codierung bundesweit bekannt: die Friedberger Eigentümer-Identifikations-Nummer.

Der Vorstoß, das System durch die Innenminister-Konferenz als bundesweite Empfehlung zu verankern, scheiterte 1977 an der fehlenden Zustimmung Berlins. Die Berliner Polizei hatte bis 2015 ein eigenes System, das über Geburtsdatum und Initialen den/die Eigentümer:in feststellte. Danach wurde es durch Registrierungs-Aufkleber mit BE und einer fortlaufenden sechsstelligen Nummer ersetzt.

EIN-Codierung

Seit 2004 bietet der ADFC den EIN Code-Generator an, mit dem sich die individuelle Identifizierungs-Nummer bestimmen lässt. So konnte der ADF einen nahezu bundesweit einheitlichen Aufbau der Codierung durchsetzen.

 

FEINheiten

Im Rahmen der Standardisierung hat der ADFC mehrere Vereinheitlichungen etabliert:

Umlaute im Kennzeichen sind zulässig.

  • FEIN sah bis dahin beispielsweise das Kennzeichen „RÜD“ ohne Umlaute vor.

Die Anzahl der Stellen für die Gemeinde werden auf Landesebene mit gleicher Länge eingesetzt.

  • Die Stadtstaaten Hamburg und Berlin bestehen nur aus sich selbst. Der Gemeindeschlüssel wird durch einen Bindestrich ersetzt (HH-/B-)
  • In vielen Bundesländern unterscheidet sich der achtstellige amtliche Gemeindeschlüssel nur in den letzten beiden Stellen. Bei ihnen werden zwei Stellen verwendet (z. B. H01). Bremen und Bremerhaven verwenden HB01 und HB02.
  • In Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind drei Stellen nötig, um Gemeinden zu unterscheiden.

Hausnummern werden nur mit der ersten Zahlengruppe codiert.

  • Um ein Fahrrad zu decodieren, muss die Polizei viele Varianten und Zusätze berücksichtigen. Das erlaubt eine einheitliche Behandlung von Hausnummern wie 12 a, 12B, 12-14, 12/1, 12 App. 34 usw.

Empfohlen wird eine zweistellige Jahreszahl zu ergänzen

  • Die Jahreszahl erlaubt bei größeren Wohneinheiten die Eingrenzung, in welchem Jahr die Person dort gemeldet war. In Bundesländern wie Hessen ermöglicht sie auch die Unterscheidung der früheren und aktuellen Schlüsselversion.

Einige Städte und Gemeinden leiteten von FEIN lokale Namensvarianten ab, beispielsweise KEIN bei der Polizei in Karlsruhe, HEIN in Heidelberg. Inzwischen hat sich bundesweit die Abkürzung EIN für die Eigentümer-Identifizierungs-Nummer durchgesetzt.


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