ADFC AG Codierung

Codierung von Leasingrädern

Kann ein Leasingrad vom Arbeitgeber, ein sogenanntes Jobrad, codiert werden? Grundsätzlich eher nein - denn Eigentümer ist zuerst noch die Leasingfirma. Wir erklären Hintergründe und Lösungsmöglichkeiten.

Was ist ein Jobrad?

Jobräder werden üblicherweise als geldwerter Vorteil vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer vermittelt. Beispielsweise sucht sich ein Arbeitnehmer für 4000 € ein modernes Pedelec aus. Der Arbeitgeber least dieses bei einem der Leasing-Anbieter – nennen wir sie alle stellvertretend „Jobrad“, auch wenn es derzeit mehr als ein halbes Dutzend solcher Anbieter in Deutschland gibt. Jobrad ist also Leasinggeber, der Arbeitgeber ist der Leasingnehmer. Der Arbeitgeber überlässt das Jobrad dem Arbeitnehmer zur kostenlosen Nutzung. Jobräder sind eine tolle Idee, um steuerbegünstigt mit dem Rad zum Arbeitsplatz zu kommen.

Wo liegt überhaupt das Problem?

Sobald der Arbeitnehmer dieses Leasingrad bekommt ist er dessen Besitzer. Aber der eigentliche Eigentümer bleibt Jobrad. Ein einfaches Beispiel zum Unterschied: Der Mieter einer Wohnung ist der Besitzer. Eigentümer ist aber der Vermieter. Oder noch drastischer: auch ein Fahrraddieb wird zum Besitzer.

Das Leasingmodell läuft üblicherweise über drei Jahre. Danach kann der Jobradler es oft zum Restwert von Jobrad abkaufen. Erst damit wird der Radfahrer auch zum Eigentümer. Alternativ kann der Arbeitnehmer das Rad dem Leasinggeber zurückgeben, vielleicht weil er sich ein neues Rad aussuchen will. Das Problem bei der Codierung: Sie stellt im Normalfall eine Eigentums-Codierung dar. Der Kunde dürfte aber kein Interesse an einer Codierung auf den Noch-Eigentümer Jobrad haben. Nur Jobrad selbst dürfte diese beauftragen.

Codierung auf den Besitzer

Ist daher eine Codierung auf den Besitzer möglich? Rein rechtlich gesehen gehört eine Codierung zur normalen Nutzung des Rades und ist daher zulässig. Probleme sind aber zu befürchten, wenn der Jobradler nach der Leasingdauer das Rad nicht behalten will. 

Welche Probleme entstehen durch die Codierung

Zu allererst profitiert der Radfahrer von den normalen Vorteilen der Codierung. Ein aufgefundenes Rad kann auch immer zu ihm zurück gebracht werden. Problematisch wird, wenn der Radfahrer nach Leasing-Ende nicht das Rad behalten will. Denn der Schutz durch die Codierung macht das Rad für den Weiterverkauf unattraktiver. Eine solche Codierung kann also für Jobrad den Verkauf erschweren und erfordert zusätzlichen Aufwand. Daher ist vorstellbar, dass Jobrad hier eine Wertminderung für das Rad erkennt und diese vom Leasingnehmer zurück erstattet bekommen will. Ob eine solche Forderung erfolgen würde, ob diese vor Gericht durchsetzbar wäre, dazu kennen wir noch keine Urteile. Aber hier ist Ärger vorprogrammiert.

Zustimmung zur Codierung

Wegen solcher Nachteile sollte ein Jobradkunde keine Codierung ohne Zustimmung vornehmen, um nicht plötzlich mit unerwarteten Nachforderungen konfrontiert zu werden. Kann er von Jobrad die Zustimmung verlangen und bekommen? Das können wir noch nicht voraussetzen. Wir gehen im Gegenteil davon aus, dass Jobrad dies eher pauschal ablehnen würde. Einfacher erscheint uns die Zustimmung vom Arbeitgeber einzuholen – denn der Leasing-Vertrag läuft zwischen Jobrad und Arbeitgeber. Jobrad hat ein Interesse daran, nicht die Arbeitgeber zu vergraulen. Damit hat der Arbeitgeber, eine viel bessere Verhandlungsposition als der einzelne Jobradler. Dann dürfen die beiden die Diskussion unter sich ausmachen.

Dauerhafte Codierung

Eine gute Codierung wird unzerstörbar und dauerhaft auf dem Fahrrad angebracht, in der Regel durch eine Gravur oder Prägung. Sinn der Codierung ist ja, dass diese nicht einfach entfernbar ist. Damit bleibt die Codierung „ein Fahrradleben lang“ wie eine Tätowierung erhalten. Gerade bei einem nur für mehrere Jahre geleasten Rad wäre aber eine weniger dauerhafte Codierung überlegenswert:

Aufkleber-Codierung

Der Vorteil der Aufkleber-Codierung: Sie bietet die identischen Informationen wie eine normale Codierung, also Name und Anschrift des Radfahrers. Wir verwenden beim ADFC gerne Aufkleber mit besonders guter Klebewirkung. Die halten zwar sehr gut, können aber mit etwas Aufwand trotzdem wieder spurlos vom Rad entfernt werden.

Unser Rat

Wenn ihr euer Jobrad codieren lassen wollt, dann verweist auf die Leasing-Bedingungen und fragt nach einer Klebecodierung. Manche ADFC-Gliederungen bieten hier auch Gutscheine, dass man nach Leasing-Ende den Aufkleber verbilligt oder gar ganz kostenlos durch eine dauerhafte Codierung ersetzen lassen kann.


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