Codierung beim Umzug
Muss ich meinen Umzug beim ADFC melden? Die Codierung passt ja nicht mehr zur neuen Anschrift.
Antwort:
Nein, eine Ummeldung beim ADFC ist nicht nötig. Es ist richtig, dass der EIN-Code auf die aktuelle Meldeanschrift zum Zeitpunkt der Codierung hinweist. Deswegen lassen wir uns die Anschrift auf dem Codierauftrag geben und vergleichen diese mit der Anschrift auf dem Personalausweis.
Wenn du innerhalb Deutschlands umziehst, dann wirst du dich bei deinem bisherigen Einwohnermeldeamt ab- und beim neuen Einwohnermeldeamt anmelden. Die Decodierung erfolgt bei der Polizei. Über eine Einwohnermeldeabfrage wird die codierte Anschrift geprüft. Die Polizei hat damit unmittelbaren Zugriff auf deine aktuelle Meldeanschrift. Die Jahreszahl am Ende der Codierung erleichtert dabei die Zuordnung.
Beim ADFC werden üblicherweise keine Eigentümerdaten gespeichert. Eine Ummeldung beim ADFC ist daher weder nötig noch möglich. Einwohnermeldedaten werden bei deiner zuständigen Gemeinde für eine Frist von bis zu 50 Jahren archiviert (§13 ff. BMG)