Verkauf eines codierten Fahrrades
Du willst dein codiertes Fahrrad verkaufen? Aber wie funktioniert das mit dem Code, der ja auf deine Adresse verweist?
Der wichtigste Schritt vorab: Nutze beim Verkauf deines codierten Fahrrads einen schriftlichen Kaufvertrag. Mit diesem können neue Eigentümer*innen belegen, dass das Rad nun ihnen gehört. Eine passende Vorlage findest Du mit diesem ADFC Musterkaufvertrag. Hier wird auch die Code-Nummer eingetragen.
Warum ist ein solcher Kaufvertrag so wichtig?
EIN – der Code der Eigentümer*innen
Der ADFC verwendet zum Zweck der Fahrradcodierung den von der Polizei erfundenen EIN-Code, die Eigentümer-Identifizierungs-Nummer. Der Code auf dem Fahrrad ist keine Registrierungsnummer, sondern enthält direkt die wesentlichen Daten zu Namen und Anschrift jeweiliger Eigentümer*innen.
Bestandteile wie der Stadt- oder Landkreis, die Hausnummer oder die Initialen sind im Code leicht zu erkennen. Die weiteren Bestandteile, bis hin zur vollständigen Adresse, kann die Polizei entschlüsseln.
Der Code passt also auf die Person, auf die das Rad codiert wurde. Beim Verkauf passt dieser “alte” Code nicht zur neuen Eigentümer*innen-Adresse.
Das Rad findet zur*zum Eigentümer*in zurück
Wird das Rad gefunden, so kann die Polizei über den Code die erste Person kontaktieren, auf die der Code hinweist.
Sollte dir also als neue*r Eigentümer*in das Rad abhandengekommen sein, teile das am besten auch der alten eigentumsberechtigten Person mit, ggf. mit Ihren neuesten Kontaktdaten. So kann diese sich direkt bei Dir melden, falls das Rad wieder bei ihr auftaucht. Oder die Person kann der Polizei direkt Deine Kontaktdaten weitergeben, wenn sich die Polizei bei ihr melden sollte.
Als bisherige*r Eigentümer*in kannst du dies auch so tun, ohne dass sich neue Eigentümer*in bei dir gemeldet hat – denn du hast über dein eigenes Exemplar des Kaufvertrags auch die Kontaktdaten.
Sollte die Polizei die neue eigentumsberechtigte Person nicht ausfindig machen können und das Rad an dich zurückgeben – hebe es noch ein paar Wochen oder besser Monate auf, bevor du es ein zweites Mal verkaufst. Ansonsten findet das Rad eben immer wieder zu dir zurück.
Kaufbeleg als Eigentumsnachweis
Mit dem schriftlichen Kaufvertrag können neue Eigentümer*innen glaubhaft belegen, dass dieses Rad nun ihnen gehört, selbst wenn die Codierung nicht auf sie passt.
Praxistipp: Mache als Käufer*in ein Foto von diesem Kaufvertrag und speichere dies auf deinem Smartphone ab. So kannst du vielleicht schon bei einer Kontrolle glaubhaft einen Diebstahlsverdacht der Polizei entkräften.
Ob ein solcher Kaufvertrag von der Polizei als Beleg akzeptiert wird? Sollte die Polizei ihn anzweifeln, so kann sie prüfen, ob der Code zu der dort genannten, Person passt. Dort kann direkt nachgefragt werden, ob das Rad tatsächlich verkauft wurde.
Diebstahlsmeldung bei der Polizei
Sollte dein Rad gestohlen werden, dann melde das am besten der Polizei – mit allen relevanten Fahrrad-Daten aus dem Kaufvertrag oder einem geeignet ausgefüllten Fahrradpass. Weise neben der Rahmennummer auch auf die vorhandene Fahrradcodierung hin.
Mit einer solchen Diebstahlsanzeige kann die Polizei das Rad direkt an dich zurückgeben, selbst wenn der Code nicht auf Dich passt. Mit dem Kaufvertrag kannst du der Polizei erklären und belegen, warum das Rad dir gehört, trotz abweichendem Code.
Weiterverkauf des Rades
Wenn du dein Rad weiterverkaufst, so wird der alte Code nicht zum*zur neuen Eigentümer*in passen. Aber der Code wird sich auch nicht über die Daten im neuen Kaufvertrag erklären lassen. Gebe also beim Weiterverkauf der*dem neuen Käufer*in auch deinen alten Kaufvertrag mit. So lässt sich die Kette von Verkauf zu Verkauf nachvollziehen, bis zurück zur ersten Person, auf die*den das Rad codiert wurde.
Sinnvoll ist beim Verkauf grundsätzlich, dass alle Anleitungen, Garantieurkunden, nach Möglichkeit auch der Original-Kaufbeleg vom ersten Händler mit übergeben werden. Hefte deine Unterlagen so ab, dass du diese leicht findest – egal ob für eine Diebstahlsmeldung oder für einen Verkauf des Rades.
Meldung des Verkaufs an den ADFC
Wenn du dein Rad beim ADFC hast codieren lassen und nun verkauft hast, dann musst du dies nicht beim ADFC melden. Wie erklärt, finden sich alle Eigentumsdaten im Code selbst. Darüber hinaus erfolgt keine Registrierung deiner Daten beim ADFC. Daher ist auch eine Verkaufs-Meldung nutzlos. Dies unterscheidet übrigens das System der Fahrrad-Codierung (beim ADFC, bei der Polizei, bei einem Händler usw.) von einer Fahrrad-Registrierung. Bei einer Registrierung findet sich ein zufällig generierter Zahlenschlüssel auf Ihrem Rad, der nur auf dem Umweg über eine Registrierungs-Datenbank entschlüsselt werden kann. Bei einer Registrierung ist tatsächlich eine Ummeldung sinnvoll – genau dort, wo Du Dein Rad registrieren ließt.